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87. Sitzung vom 22. Juni 1995

Dr. Garstka, Berliner Datenschutzbeauftragter: Verehrte Frau Präsidentin! Ich bedanke mich, daß ich hier sprechen darf.

Es ist eine alte Forderung, daß klar geregelt ist, welche Angaben Bewerber für den öffentlichen Dienst bei ihrer Bewerbung zu machen haben. Dies kann landesweit einheitlich nur in

Form einer Rechtsverordnung geschehen. Der Unterausschuß Datenschutz und der Innenausschuß haben das mit einer einzigen Gegenstimme so beschlossen. Ich bedaure, daß nunmehr aufgrund eines Änderungsantrags dieser Fortschritt zum Datenschutz wieder rückgängig gemacht werden soll. Danke sehr!

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am 09.02.97

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